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BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55, V C 172.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung der Benutzergenehmigung an den erfolglos vorgeschlagenen Bewerber nach § 14 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BlnVGG § 20 Abs. 1; WBewG § 14 Abs. 1
Papierfundstellen
- BVerwGE 3, 249
- NJW 1956, 1291
- MDR 1956, 634
- DVBl 1956, 620
- DÖV 1957, 889
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54
Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung …
Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55
Wie bereits im Urteil vom 29. Februar 1956 (DÖV 1956 S. 312 = ZMR 1956 S. 205 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54]) geschehen, hat das Gericht sich dieser Rechtsprechung angeschlossen. - BVerwG, 29.06.1954 - I C 126.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55
Entgegen der Auffassung des Beklagten, der sich zu Unrecht auf das - andere Fragen behandelnde - Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1954 (NJW 1954 S. 1381 = DÖV 1954 S. 757 [BVerwG 29.06.1954 - BVerwG I C 126.53]) beruft, ist hier kein Spielraum gegeben, innerhalb dessen die Verwaltungsbehörde ein ihr eingeräumtes Ermessen handhaben konnte.
- BVerwG, 29.06.1956 - V C 44.55
Rechtsmittel
Das gilt aus dem doppelten Grunde, weil in dieser Hinsicht bereits Verwaltungsakte ergangen sind, die bisher weder das Einspruchsverfahren noch das verwaltungsgerichtliche Verfahren durchlaufen haben, sondern auch und vor allem deshalb, weil das Gericht den Standpunkt einnimmt, daß § 14 Abs. 1 WBewG nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem übergangenen Wunschmieter einen Rechtsanspruch und mithin die Klagebefugnis zuerkennt; vgl. dasUrteil vom 25. April 1956 - BVerwG V C 171.55/172.55 -. - BVerwG, 16.01.1957 - V CB 169.56
Rechtsmittel
Das Gericht hat diese Frage durch Urteil vom 25. April 1956 (BVerwGE 3, 249) bereits zuungunsten des Klägers entschieden. - BVerwG, 20.03.1957 - V B 26.57
Rechtsmittel
Dahin hat das Gericht durch das grundsätzliche Urteil vom 25. April 1956 (BVerwGE 3, 249) entschieden, das den folgenden Leitsatz trägt: "§ 14 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftunsgesetzes vom 31. März 1953 (BGBl. I S. 97) - WBewG - gibt nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem von ihm vorgeschlagenen Bewerber einen Anspruch auf die Benutzungsgenehmigung.